Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesensgesetzes
Guttenbergs Alleingang verursacht unnötige Kosten für die Steuerzahler

11.08.2009 - Zu dem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erstellten Entwurf eines „Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesensgesetzes“ erklärt die wirtschaftpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Berg:
Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, wenn das Bundeswirtschaftsministerium - ohne dafür federführend zuständig zu sein - einen Gesetzentwurf komplett durch eine externe Anwaltskanzlei erarbeiten lässt und unabgestimmt weiterleitet.
Zu dem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erstellten Entwurf eines „Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesensgesetzes“ erklärt die wirtschaftpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Berg:
Ein solcher Alleingang ist völlig inakzeptabel. Gerade in Zeiten der Bankenkrise müssen die verantwortlichen Minister trotz Wahlkampfs an einem Strang ziehen. Das Verhalten des Bundeswirtschaftsministers verursacht außerdem unnötige Kosten für die Steuerzahler. Ich habe deshalb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie um Auskunft gebeten, welche Kosten entstanden sind und aus welchen Gründen eine externe Auftragsvergabe für erforderlich gehalten wurde.
Die vom Bundesjustizministerium, das für das Insolvenzrecht zuständig ist, im März vorgelegten Eckpunkte für ein Restrukturierungsmodell stellen eine gute Grundlage dar. Dieses Modell setzt auf ein privatautonomes Planverfahren statt auf staatliche Zwangsverwaltung. Es wurde auch in der Fachöffentlichkeit sehr positiv aufgenommen.
Auf dieser Grundlage sollte weiter an einem umfassenden und tragfähigen Restrukturierungskonzepts für systemrelevante Banken gearbeitet werden.